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Geschlechter

Einführung zur Reihe "Gedanken zu Sure 4, Vers 34"

am Donnerstag, 26 April 2012. Gepostet in Geschlechter, Islam, Islamkritik

Ich habe in meiner Stellungnahme zu einer Veröffentlichung von afghanischen Gelehrten, die die Gewaltanwendung des Mannes gegen seine Ehefrau unter manchen Bedingungen unter expliziter Berufung auf den Koran gutheißt, sowohl ein Verständnis von absolutem Patriarchat mit umfassender Gehorsamspflicht für die Frau, als auch jede Form eines Züchtigungsrechts des Ehemannes zurückgewiesen - und ich habe geschrieben:

"Mir egal ob mit einem Hölzchen, einem Tuch oder mit der bloßen Hand: Ein solches Problemlösungsverfahren hat in unserer heutigen Zeit der Bildung, der Verhandlung und der möglichen finanziellen Unabhängigkeit auch von Frauen nichts mehr zu suchen. Punkt! Aber Moment mal… Aber Moment mal… Stehen all die Dinge, die ich hier kritisiere, nicht alle genauso im Koran? Ist das denn nicht islamischer Konsens seit Urzeiten des Islams? Kann ich als Moslem denn Ansichten, die doch nur denen des Gelehrtenmainstreams entsprechen, derart dreist widersprechen? Ja, und ob ich das kann! Und ich tue dies als gläubiger und praktizierender Muslim, der überzeugt davon ist hierin die universelle Vernunft und den gut verstandenen Koran auf seiner zu Seite haben."

In meiner vierteiligen Textreihe "Gedanken zu Sure 4, Vers 34" möchte ich nun meine Thesen belegen und im Detail darstellen, wie ich zu dieser Position komme.

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Gedanken zu Sure 4, Vers 34, oder: Ist die muslimische Ehefrau ihrem Mann untergeordnet? (Teil 1)

am Freitag, 13 April 2012. Gepostet in Geschlechter, Islam, Menschenrechte, Koran, Islamisches Recht

1 Einstieg: Patriarchale und emanzipatorische Lesarten von 4:34

Sure 4, Vers 34 des Korans gilt sowohl in muslimischen wie nichtmuslimischen Kreisen als die zentrale Koranpassage, die dem Mann in der Ehe eine Vorrangstellung gegenüber der Frau einräumt und ihm zudem eine Durchsetzungsrecht zuspricht, das nach gängiger Auffassung als letzten Schritt auch die Möglichkeit zu einer gemäßigten körperlichen Züchtigung einschließt. In diesem Beitrag möchte ich sowohl diese Vorrangsstellung des Mannes als auch das daraus abgeleitete Durchsetzungsrecht im Lichte von 4:34 diskutieren und zunächst ausgehend vom Koranvers selbst, dann unter Einbezug historischer Kontexte zeigen, wie diese patriarchalen Strukturen mittels Analyse ihrer Voraussetzungen auch im Rahmen des islamischen Glaubens überwunden bzw. entschärft werden können.

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Gedanken zu Sure 4, Vers 34, oder: Darf ein muslimischer Mann seine Ehefrau schlagen? - Was die islamische Tradition, das ZIF, Ömer Özsoy und Hayrettin Karaman dazu zu sagen haben (Teil 2)

am Donnerstag, 26 April 2012. Gepostet in Geschlechter, Islam, Menschenrechte, Islamkritik, Islamisches Recht

3) Zugänge zu 4:34 im Hinblick auf die Thematik ehelicher Gewalt

Unser Zwischenfazit lautete: Sure 4, Vers 34 macht die Vorrangstellung des Mannes in der Ehe von praktischen Bedingungen abhängig, am offensichtlichsten von seiner aktuellen Ernährerrolle für seine Frau. Da diese Bedingung hier und heute als weitgehend oder zumindest potenziell überholt gelten kann, wäre es nur eine Konsequenz der inneren Logik von 4:34 auch das aus dem Ernährerstatus gefolgerte Durchsetzungsrecht des Mannes einschließlich eines eventuellen Züchtigungsrechts als hier und heute nicht anwendbar anzusehen.

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Gedanken zu Sure 4, Vers 34, oder: Männer und Frauen gemeinsam für ein humaneres Geschlechterverhältnis (Teil 3)

am Donnerstag, 26 April 2012. Gepostet in Geschlechter, Islam, Menschenrechte

In den beiden Texten dieser Reihe habe ich die Auslegung des Koranverses 4:34 diskutiert, der als wichtigste Grundlage zur Begründung eines hierarchischen patriarchalen Rollenverhältnisses von Mann und Frau im Kontext des islamischen Rechts gilt. Ich habe vesucht zu zeigen, dass der Vers eine Vorrangsstellung des Mannes in der Ehe von Bedingungen abhängig macht. Die Essenz dieser Bedinungen ist die absolute Versorgerrolle des Mannes, von der die Frau existenziell abhängt. Da diese Bedingung nicht als statisch vorausgesetzt werden kann, und in unseren modernen Wissens- und Informationsgesellschaften ohnehin neue Anforderungen an Erwerbsfähigkeit und Familienverantwortung gestellt werden, habe ich gefolgert, dass auch die Voraussetzungen des Patriarchats unter den Bedingungen einer modernen Bildungsgesellschaft nicht mehr gegeben sind. Ich habe dazu auf einige zeitgenössische Stimmen, und auf entsprechende Ansätze in der islamischen Tradition hingewiesen. Ich glaube bis auf Weiteres, dass diese Auslegung vernünftig, gültig und im Sinne des Koranautors ist.

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Gedanken zu Sure 4, Vers 34: Über das Verhältnis von Islam und Grundgesetz (Teil 4)

am Freitag, 27 April 2012. Gepostet in Geschlechter, Islam, Menschenrechte, Islamkritik, Islamisches Leben, Theologie

Jeglicher Versuch einer Reform islamischer Praxis, und sei sie noch so gut begründet, ist stets begleitet von einer Reihe weiterer Diskussionen. Eine davon hat ihre Wurzeln in muslimischen Kreisen - sie artikuliert die Befürchtung, dass jede emanzipatorische Neubestimmung islamischer Praxis letztlich auf eine völlig Angleichung an die westliche Moderne hinausläuft. Die andere Diskussion hat ihre Wurzeln in der Integrationsdebatte - sie fordert, dass die islamische Theologie in gewisser Weise nach Maßgabe des Grundgesetzes umgeschrieben werden muss. Im Folgenden möchte ich in wenigen Sätzen zeigen, dass diese Diskussionen beiderseits oft am eigentlichen Kern der Sache vorbeigehen. Genaugenommen will ich die Themen hier nur kurz anschneiden.

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Einspruch, verehrter Rat der Ulema! – Eine Polemik anlässlich des Weltfrauentags

am Sonntag, 01 April 2012. Gepostet in Geschlechter, Menschenrechte, Islamkritik, Fundamentalismus, Islamisches Leben

Pünktlich zum Weltfrauentag standen in zwei muslimischen Ländern zwei wichtige politische Stellungnahmen zur Lage der Frauen im Mittelpunkt. Die eine ist ein Gesetz der türkischen Regierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen. Der Gesetzestext ist erfreulich eindeutig: „Der Gewalt gegenüber Frauen begegnet man am häufigsten innerhalb der Familie. Dabei nimmt diese physische und psychologische Formen an, aber auch die Form wirtschaftlicher Vorenthaltung und sexueller Gewalt.“ Und: „Gewalt gegenüber Personen ist eine Menschenrechtsverletzung.“ Ferner: „Es gehört zu den Verantwortungen des Staates die Gleichheit von Mann und Frau herzustellen und die Menschenrechte der Frau unter Schutz zu stellen.“ Ein Gesetz, unterschrieben von überwiegend praktizierenden Muslimen und vom türkischen Parlament einstimmig angenommen - begründet unter Verweis auf universelle Menschenrechte, die nicht nachträglich durch Verweis auf scheinbar religiöse Prinzipien unterhöhlt werden. Der aufgeführte Maßnahmenkatalog ist umfangreich und beinhaltet Präventiv- wie Interventionsmaßnahmen und thematisiert ausführlich den Schutz der Frau ebenso wie die Verfolgung gewalttätiger und –bereiter Männer. Beeindruckt hat mich das Problembewusstsein und die Eindeutigkeit des Gesetzes, dessen Botschaft zusammengefasst so lauten könnte: Wir haben ein echtes Problem mit ehelicher Gewalt und unsere Aufgabe ist es diese ohne Wenn und Aber zu bekämpfen. Man darf zurecht erwarten, dass dies einen Wendepunkt im türkischen Umgang mit dem Problem des entarteten orientalischen Patriarchats darstellt. Bravo!

Fast zeitgleich hat der afghanische Präsident Karzai ein Edikt des die Regierung beratenden Gelehrtenrats veröffentlicht und bestätigt, das zwar noch nicht juristisch bindend ist, aber offensichtlich die weitere Richung der afghanischen Frauenpolitik vorgibt. Offensichtlich zielt letztere auf eine Aussöhnung mit den Taliban ab. In Pragraph 5 heißt es, dass „die heilige Religion des Islam“ - im Unterschied zu anderen Zivilisationen und Gesellschaften in Vergangenheit und Gegenwart - der Frau „bürgerliche und soziale Rechte“ und „menschlichen Wert und Ehre zugesprochen“ habe. Nach einer Auflistung einiger dieser Rechte kommen jedoch eifrige „Aber“s: Laut den eindeutigen Versen aus Sure 4 (Verse 1 und insbesondere 34) sei der Mann „primär“ und die Frau „sekundär“. Das Tätigen von Aussagen, die diesen Koranversen widersprechen, sei zu vermeiden. Selbstverständlich verbiete die Scharia auch das Schlagen von Frauen – außer wenn ein aus Sicht der Scharia legitimer Grund vorläge. Diese Gründe seien im Koran genannt.

Die Botschaft lautet also: Liebe Muslime und Musliminnen, macht eucht nichts vor. Euer Heiliges Buch hat den Mann der Frau vorgezogen. Darum darf der Mann seine Frau bei legitimen Gründen durchaus schlagen. Da der Koran all dies eindeutig geregelt hat und heilig ist, obliegt es euch zu diesen Dingen zu schweigen.

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Von den Grenzen der Toleranz und des Aushaltbaren

am Sonntag, 11 September 2011. Gepostet in Geschlechter, Integration, Menschenrechte, Türkei, Erziehung

"Warum kleiden die sich nicht so, wie jede andere Frau hier auch? Das ist ja nicht auszuhalten. Und soll mir bloß keiner sagen, dass die diese Kleidung bei dieser Hitze freiwillig tragen. Schau dir doch mal ihre Ehemänner und Söhne an: Kurze Hosen, T-Shirts. Und die Frau? Eingehüllt in Stoff, kaum mehr zu erkennen. Was soll das bedeuten? Will man uns damit unterstellen, dass wir jede Frau anspringen würden, die sich nicht so kleidet? Ich meine, es ist mir ja egal, wenn die bei sich in ihrer Heimat so herumlaufen wollen – aber man könnte sich doch wenigstens im Ausland etwas der Umgebung anpassen. Außerdem findet man eine solche Kleidungsvorschrift gar nicht im Koran. Und es gibt doch so viele andere Muslime, die die Kleidungsgebote viel liberaler auslegen. Warum bestehen sie also auf dieser Kleidung? Ich hab’s: Wahrscheinlich wollen sie provozieren, alle Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Ich glaube, ich weiß, was mich am meisten daran stört: Früher konnte man hier kaum eine Frau so bekleidet sehen. Heute hat das inflationäre Ausmaße angenommen und es scheinen immer mehr zu werden – wie soll ich das zuordnen? Es ist doch eindeutig, dass mit dieser Kleidung der restlichen Gesellschaft unterstellt wird, dass sie unmoralisch sei, und dass sich alle Frauen, die sich nicht so kleiden wie sie, als Lustobjekte anbieten. Frechheit. Ich meine: Wir stehen ganz klar für Freiheit in Glaubens- und Lebensfragen. Deren Kultur hingegen steht offensichtlich für das genaue Gegenteil. Und diese Kleidung ist der deutlichste Beleg dafür, dass diese Kultur die Frau komplett von der Außenwelt abschirmen und mundtot machen will. So wird es wohl sein.“

Diese Gedanken stammen nicht von einem der gewohnten Türkenhasser oder Moslemverachter.

Sie stammen vielmehr von mir.

Sie drängten sich mir nach und nach in Fetzen aus meinen tieferen Bauchregionen auf, als ich auf dem Sultanahmet-Platz in Istanbul völlig überraschend in allen Ecken komplett in Schwarz gehüllte Frauen mit Gesichtsschleiern sah, die nur durch einen schmalen Augenschlitz blicken konnten. Manchmal war dieser Schlitz noch zusätzlich von einer Sonnenbrille bedeckt. Ich fühlte mich stellenweise regelrecht bedroht, da keine Gesichtszüge zu erkennen waren, sondern nur noch schwarze Umrisse, scheinbar zu Schatten verkommene Reste eines Menschen. Vor einigen Jahren bekam ich so etwas in meinem geliebten Istanbul nicht zu sehen. Überhaupt kannte ich Gesichtsschleier fast ausschließlich aus den Medien. So blickte ich nun als befremdeter türkischsstämmiger Tourist in der Türkei wieder auf die einheimischen türkischen Frauen, die teils ganz gewöhnliche Kopftücher trugen, und teils locker oder gar sommerlich gekleidet waren. Das war die Leitkultur hier, der gewohnte Anblick, so wie es also eigentlich sein sollte.

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Der Fluch der Ehre

am Samstag, 12 März 2011. Gepostet in Geschlechter, Menschenrechte, Türkei, Islamisches Recht, Musik

Der 2004 verstorbene türkische Rockmusiker Cem Karaca ist neben Barış Manço eine der wichtigsten Vertreter des Anadolu Rock. Er zählt zu meinen absoluten Favoriten der türkischen populären Musik. Durch seine gesellschaftskritischen, witzigen und tiefgründigen Texte heben sich seine Lieder wohltuend vom Niveau des immer einfältiger werdenden türkischen Pop ab. Die junge türkische Rockband Kurban hat vor einigen Jahren einen Klassiker von Cem Karaca, wie ich finde, gelungen gecovert. Bei dem Stück handelt es sich um Namus Belası, was  ungefähr als Der Fluch der Ehre übersetzt werden kann. Das Stück behandelt eine der finstersten Erscheinungsformen des alttürkischen Ehrbegriffs, nämlich die sogenannten Ehrenmorde und die damit verbundene Spirale der Gewalt. Ich habe einen Clip samt Text und Übersetzung am Ende des Beitrags eingestellt.

Die konservative AKP-Regierung um Erdoğan war die erste überhaupt in der Geschichte der türkischen Republik, die die bis dahin oft stillschweigend hingenommene Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen zu einem öffentlichen Thema gemacht hat. Unter ihr kam es nicht nur zu umfassenden statistischen Erhebungen der Dunkelziffern, sondern auch zu einer deutlichen Verschärfung des Strafrechts hinsichtlich der Ehrenmorde. Seit 2005 ist die Familienehre als Motiv kein strafmildernder Umstand mehr. Auf Ehrenmorde steht nunmehr kategorisch lebenslange Haft. Welchen Einfluss dieser wichtige Schritt auf die Praxis hatte, ist jedoch ungewiss. Von einem durchschlagenden Erfolg kann im Moment jedenfalls noch keine Rede sein.

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Necla Kelek kritisch gelesen: Eine Seite aus "Die fremde Braut"

am Mittwoch, 09 März 2011. Gepostet in Geschlechter, Islamkritik, Koran, Islamisches Recht

Nach der Einführung in meine Beschäftigung mit Necla Kelek möchte ich hier auf die Qualität der Koranzitate von Kelek in "Die fremde Braut" (1. Auflage, 2005) eingehen. Da die von ihr angesprochenen Themen äußerst brisant sind, will ich die Gelegenheit jedoch auch nutzen, um mich zu ihrem Inhalt zu äußern. Schließlich will ich es mir nicht zu einfach mit Necla Kelek machen.

Hier geht es mir dennoch primär um die Frage: Wie präzise arbeitet Kelek mit der wichtigsten und am einfachsten zugänglichen Quelle des Islams, nämlich dem Koran? Diese Frage ist deswegen interessant, weil die Bearbeitung der inhaltlichen Fragen deutlich komplexer ist, als das Zitieren von Koranversen. Die Beantwortung dieser einfachen technischen Frage kann uns womöglich etwas über die Qualität ihres Umgangs mit den schwierigeren Themen sagen.

Im Folgenden greife ich aus dem Unterabschnitt "Die Sklavin des Mannes" von "Die fremde Braut" die Seite 165 heraus (1. Auflage, 2005). Auf der besagten Seite finden sich nach meinem Eindruck einige groteske Fehler beim Versuch den Koran zu zitieren und zu interpretieren.

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Die Kinder des Korans

am Samstag, 25 Dezember 2010. Gepostet in Geschlechter, Islam, Integration, Menschenrechte, Identität, Bildung, Islamkritik, Koran, Islamisches Recht, Islamisches Leben

1. Vom Anfang aller Dinge

Der Koran ist das heilige Buch des Islams. Und sein Studium ist eine äußerst lohnenswerte Sache. Als ich als Schüler eines Tages über mein Taschengeld hinaus Geld für einige neue C64-Monatsmagazine benötigte, unterbreitete ich meinem Vater einen perfiden Deal: Ich bot ihm an den Ayat-al Kursi, das ist der Thronvers des Korans, auf arabisch auswendig zu lernen – wenn ich dafür mit einer irdischen Belohnung seinerseits rechnen durfte. Etwas verwirrt sagte er zu, und nach zwei Stunden konnte ich den relativ langen Vers auswendig. Überhaupt memorierte ich auch sonst die Suren, die man für verschiedenste Gebete benötigte, am liebsten daheim in Eigenarbeit – und für gewöhnlich ohne irdische Entlohnungen. Wenn man viele Suren im Original auswendig konnte, dann erlangte man nicht nur die Anerkennung der Erwachsenen, sondern auch das Wohlgefallen Gottes.

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Die Kinder des Korans 3: Innere Zusammenhänge im Koran

am Samstag, 25 Dezember 2010. Gepostet in Geschlechter, Menschenrechte, Islamkritik, Koran, Islamisches Recht

Doch was steht denn nun „wirklich“ in Sure x, Vers y? Immerhin ist trotz dem Gesagten nicht zu leugnen, dass alle heutigen Islamkonzepte, einschließlich der problematisch aromatisierten, in irgendeiner Form auch auf den Koran referieren. Die wegweisende Einsicht für mich lautete wohl: Das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis unter Muslimen ist viel zu komplex, um jedes praktische Problem im Umfeld des Islams als Abbild von Verhältnissen im Koran erklären zu können. So führen viele Muslime sogar den Koran selbst als Korrektiv von so mancher islamisch geglaubten Haltung und Praxis an. Beispielsweise betonen zeitgenössische Koranexegeten und Islamgelehrte wie Süleyman Ateş oder Hayrettin Karaman, dass Todesstrafen für Abtrünnige und verheiratete Ehebrecher dem Wortlaut des Korans widersprechen und somit abzulehnen sind – und stellen sich damit gegen weit verbreitete Auffassungen im klassischen islamischen Recht. Dabei verstehen sich viele dieser reformorientierten Gelehrten oft nicht einmal als Reformer.

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