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Islam

Die Kinder des Korans 4: Der historische Kontext des Korans

am Samstag, 25 Dezember 2010. Gepostet in Islam, Menschenrechte, Islamkritik, Koran, Islamisches Recht

Dies führt uns zu einem weiteren natürlichen Kontext der Koranverse, nämlich zu ihrem historischen Hintergrund. Bis man als Laie auf diesen stößt, vergeht in der Regel viel Zeit, da er dem Text nicht immer unmittelbar entnommen werden kann. Dafür ermöglicht er Antworten auf eine Reihe von Fragen, die textimmanent schwer bis gar nicht zu beantworten wären. Denn der Koran spricht nicht nur in eine sehr spezielle historische Situation hinein, sondern artikuliert sich zwangsweise auch in den Kategorien der vorislamischen Verhältnisse auf der arabischen Halbinsel. So erklären sich viele Muslime z. B. die Tatsache, dass der Koran die Sklaverei humanisiert, aber nicht grundsätzlich verboten hat, durch historische Gegebenheiten, die kein nachhaltiges Verbot ermöglicht hätten. Die gewiesene Richtung zur Sklavenbefreiung sei aber relativ klar – daher entspräche es durchaus den Intentionen der Religion die Sklaverei gänzlich abzuschaffen. Warum – so könnte man nun fragen – sollte man nicht auch bei anderen Themen so argumentieren können? Die kritische Frage dabei lautet, wie weit man den historischen Kontext des Korans über die Unmittelbarkeit seiner wörtlichen Aussagen stellen darf (oder will).

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Die Kinder des Korans 5: Die Lebenserfahrung als Leitlinie

am Samstag, 25 Dezember 2010. Gepostet in Islam, Integration

Solche Möglichkeiten des Verstehens sind für eine theoretische Aufarbeitung des Islams in der Neuzeit ebenso von Bedeutung wie zur Ablehnung untragbarer Lesarten von Fanatikern und unreflektierten Fundamentalisten. Vor allem zeigen sie die zunehmende Praxis einer innerislamischen kritischen Vernunft auf, die im Einklang mit islamischen Glaubensaxiomen die Offenbarung selbst nicht in Frage stellt, aber sie im Lichte heutiger Verhältnisse neu zu erschließen sucht – und das ist nicht wenig.

Die Ansätze solcher Lesarten reichen zu großen Teilen in die islamische Tradition zurück. Und für mich waren sie hilfreich um jenseits der Auseinandersetzung mit Wortlaut-Fundamentalismen und differenzierungsunwilliger Islamkritik das eigentlich substanzielle Thema des Korans nicht aus dem Blick zu verlieren, nämlich das intime Verhältnis zwischen Gott, Mensch und Kosmos.

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"Wo bleibt bei den Muslimen die Freude und das Lachen?"

am Samstag, 23 Oktober 2010. Gepostet in Islam, Islamisches Leben

Vor kurzem meinte ein deutscher Bekannter zu mir: „Wir lernen unsere ganze Schulzeit über nichts über die Lebensweise der Muslime. Und dann erwartet man von uns, dass wir uns ein Urteil darüber bilden.“ Treffender könnte man die Situation vieler Deutscher, wenn es um den Islam geht, kaum ausdrücken. Nicht nur die muslimischen, sondern auch die deutschstämmigen Bürger stehen heute unter einem massiven Druck Stellung zum Islam, zu den Muslimen, zur Scharia oder zu sonst etwas islamisch und fremd Klingendem beziehen zu müssen.

Dieser Druck wird vor allem von den Medien, von Intellektuellen und von ihnen nacheifernden Politikern ausgeübt – von Stellen, die uns heute einen künstlichen Zeitgeist aufreden, statt nüchtern die Zeichen der Zeit zu lesen. Statt eine Aufklärung über die Muslime bzw. über das pluralistische Deutschland zu befördern, schreiben viele von ihnen einen sehr negativen Islam-Mythos weiter, der wirksam einer kulturellen Selbstüberhöhung dient, aber durch den man keinen realistischen Eindruck von den echten Lebensweisen der Muslime Deutschlands und ihren Denk- und Gefühlswelten bekommen kann.

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Vor dem Tribunal der Kulturwächter

am Sonntag, 10 Oktober 2010. Gepostet in Islam, Integration, Identität, Islamkritik

Es vergeht mittlerweile kaum eine Woche, in der nicht ein neuer Streit um die Muslime in Deutschland vom Zaun gebrochen wird. Eine der Fragen, die ich mir dabei stelle, lautet: Wie wirken sich diese hoch erregten Debatten eigentlich auf das Verhältnis der Muslime Deutschlands zur Mehrheitsgesellschaft aus? Von vielen muslimischen Bürgern - auch von jenen, die als integriert und säkular gelten - ist in solchen Zeiten zu hören, dass sie sich schon seit langem nicht mehr so türkisch, muslimisch oder einfach nur fremd in Deutschland gefühlt haben. Auch wenn dies emotional nachvollziehbar ist - ist das im Grunde nicht eine Fluchtreaktion? Eine Reaktion, die alles, wofür zahllose Deutsche wie Türken seit Jahrzehnten gemeinsam gearbeitet haben, auf einen Schlag für gescheitert erklärt?

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Zum Essay "Vom Dualismus und dem Kalifen Umar"

am Freitag, 08 Oktober 2010. Gepostet in Islam, Integration, Identität, Bildung, Islamkritik

Vor fast drei Jahren nahm ich mit meinem Essay "Vom Dualismus und dem Kalifen Umar" am Studierendewettbewerb des Bundesinnenministeriums teil. Auf diesen Wettbewerb bin ich damals durch einen Hinweis von Michael Blume im Verteiler der Christlich-Islamischen-Gesellschaft (CIG) aufmerksam geworden. Er selbst hatte dort schon einmal einen Preis gewonnen und wollte die Leser der Rundmail dazu einladen es selbst auch zu versuchen. Das Thema des Jahres lautete anlässlich der vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble initiierten Deutschen Islamkonferenz "Muslime in Deutschland - Deutsche Muslime". In einer Nacht-und-Nebel-Aktion schrieb ich meinen ersten an die Öffentlichkeit gerichteten Text über den Islam in Deutschland zusammen.  Letztlich gewann ich in der Kategorie Essays/Reportagen einen dritten Preis. Diesen Text habe ich jetzt an dieser Stelle eingestellt. Eine Pointe hierbei: Es war ein Christ, der mich auf die Idee brachte über Muslime zu schreiben. Vielen Dank, Michael!

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Vom Dualismus und dem Kalifen Umar

am Freitag, 08 Oktober 2010. Gepostet in Islam, Integration, Identität, Bildung, Islamkritik

I. Deutschland retten – aber vor was?

Plötzlich legte der Seminarleiter eine Folie mit einer vollständig in Burka gehüllten Frau auf. Unter dem Gewand streckte sie ihre Hand heraus und dem Betrachter bohrte sich der Anblick ihres vestümmelten Daumens ins Auge. Die Taliban hatten ihn abgeschlagen, weil sie ihn lackiert hatte. Übergroß, geradezu bedrohlich ragte das Bild von der geschundenen Frau über meinen Kopf. In der vorigen Woche hatte ich im Weltreligionenseminar ein Einführungsreferat über islamische Theologie und Mystik gehalten. Heute sollte ich zum Thema Mann und Frau im Islam referieren - und dies war nun die unerwartete Stimulanzie dazu. Lange hatte ich mir Gedanken darüber gemacht, wie ich die Koranverse zum Thema systematisieren kann, um anschließend einige traditionelle und zeitgenössische Interpretationen vorzustellen. Das erfreuliche Ergebnis sollte sein, dass der Koran durchaus in einem sehr emanzipatorischen Sinne ausgelegt werden kann. Und nun dieses deplazierte Foto, das von mir offensichtlich einige Betroffenheitsbekundungen abverlangte.

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An meinen fehlgeleiteten Bruder Bekkay

am Dienstag, 17 August 2010. Gepostet in Islam, Menschenrechte, Terrorismus, Fundamentalismus

Vom 27.9.2009

Heute sind Bundestagswahlen und ich werde wählen gehen. Und obwohl ich mich innerlich nicht auf deine Drohbotschaft an das deutsche Volk einlassen wollte, verspüre ich doch das dringende Bedürfnis ein paar Dinge loszuwerden, bevor ich meinen Stimmzettel in die Wahlurne einwerfe.

Als ich kürzlich in der Bahn-Station auf den Zug wartete, las ich mir die an die Wand projizierten neuesten Nachrichten durch, bis ich auf dein Gesicht stieß. Inmitten von deutschen Bürgern, die wohl zu großen Teilen von der Arbeit auf dem Weg zu ihren Familien waren, las ich mir da beschämt durch, wie du im Namen meiner Religion stellvertretend für eine Gruppe fanatischer Sektierer namens al-Qaida Deutschland Bedinungungen für die Wahl diktierst. Ginge vom Wahlergebnis nicht aus, dass Deutschland seine Truppen aus Afghanistan abziehen würde, dann müsse Deutschland mit Anschlägen rechnen. Auch wenn mir meine muslimischen Freunde immer wieder davon abraten mir die Laune mit den Verlautbarungen religiöser Fanatiker aus den Reihen meiner eigenen Religion zu verderben, gab ich auch diesmal noch am selben Abend der Versuchung nach und hörte mir an, was du zu sagen hast.

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Apostaten zum Tode verurteilt - durch den Islam?

am Dienstag, 17 August 2010. Gepostet in Islam, Menschenrechte, Islamisches Recht

Vom 12.9.2009

Dass auch konservative Islamgelehrte einen reformistischen Anstrich aufweisen können, zeigt sich vor allem bei Stellungnahmen zu besonders heiklen Themen im Umfeld des islamischen Rechts. Viele Muslime hierzulande, aber auch in vielen Teilen der islamischen Welt, beteuern eine selbstverständliche Glaubensfreiheit im Islam, die auch die Freiheit zum Abfall vom Islam einschließt. Dem halten die sogenannten islamkritischen Kreise und radikalislamische Fundamentalisten immer wieder entgegen, dass dies gelogen sei. Wer vom Glauben abfalle, werde im Islam mit dem Tode bestraft. Dies sei im islamischen Recht eindeutig und unwiderruflich festgelegt. Die radikalislamischen Fundamentalisten setzen dem noch eins drauf: Wenn ein Muslim behaupte, dass der Abfall vom Glauben nicht die Todesstrafe nach sich ziehe, dann falle auch er in diesem Moment vom Glauben ab und ziehe damit die Todesstrafe auf sich. Die Stellungnahme der meisten reformorientierten Autoren auf diese Aussagen lautet: Das meiste davon ist falsch.

Diese Autoren müssen dabei noch nicht einmal zu den modernistischen Theologen gehören. Denn es gibt auch im wesentlich größeren traditionalistisch orientierten Lager eine ganze Reihe kluger und differenziert denkender Köpfe, die im Prinzip die liberaleren Positionen der Muslime im Westen zu fundieren vermögen. Allerdings darf man hierbei nicht hoffen, dass man mit einer einzigen dieser Personen in allen Punkten übereinstimmen kann. Erst ihre Gesamtheit bildet das adäquate Gegengewicht zum blinden Anklammern an die Aussagen der klassischen Fiqh-Werke, die ihrerseits ja auch von Menschenhand geschrieben wurden. Kommen wir zu einem aktuellen Beispiel.

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Drei Zugänge zum islamischen Recht

am Dienstag, 17 August 2010. Gepostet in Islam, Identität, Islamisches Recht

Vom 12.09.2009

(Fortsetzung von: Apostaten zum Tode verurteilt - durch den Islam?)

Die Situation des heutigen Islam wird meiner Meinung nach etwas klarer, wenn man drei Arten von Zugängen zum islamischen Recht unterscheidet:

1) Das islamische Recht der klassischen Rechtsgelehrten. Dazu zähle ich das systematische Recht der Rechtsschulen, wie man es in Fiqh-Handbüchern nachlesen kann. Ein großer Teil davon ist unproblematisch, insbesondere was die Gottesdienste (’ibadat) und gewisse Grundwerte und -normen in verschiedenen Lebensbereichen betrifft. Mit unproblematisch meine ich: Die meisten Muslime kämen mit ihnen klar, wenn sie davon bescheid wüssten. Aber im klassischen islamischen Recht gibt es auch schwierige Punkte, die daraus resultieren, dass man z. B. das Frauenbild oder das Verhältnis zum nicht muslimischen Ausland wie es vor über tausend Jahren war, einseitig in den Koran und den Propheten hineinprojiziert hat um es anschließend für alle Zeiten zu universalisieren. Hier ist dringender Revisionsbedarf angesagt, wenn der Islam heute würdig repräsentiert werden soll. Das Beispiel der Todesstrafe für Apostaten zeigt recht deutlich, dass auch klassisch orientierte Gelehrte wie Karaman damit so ihre Schwierigkeiten zu haben scheinen. Das bringt mich auch schon zum zweiten Zugang:

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Der Ramadan

am Freitag, 08 Oktober 2010. Gepostet in Islam, Islamisches Leben

1. Einleitung

Über eine Milliarde Muslime weltweit begehen alljährlich den Fastenmonat Ramadan. Wie das Fasten zu einem wichtigen Aspekt des muslimischen Lebens und Empfindens wurde, wie es im Einzelnen praktiziert wird und welche Rolle der Ramadan für das spirituelle und soziale Leben der Muslime spielt, soll im Folgenden dargestellt werden.  

1.1. Der historische Hintergrund

Das Wort Ramadan ist arabischen Ursprungs. Der Ramadan ist der 9. Monat des Mondkalenders, in dem Mohammed mit 40 Jahren sein erstes Offenbarungserlebnis hatte: „Lies im Namen deines Herren, welcher schuf; welcher den Menschen schuf aus einem Embryo; Lies; denn dein Herr ist der Allgütige, der den Menschen mit der Feder lehrt; den Menschen lehrt, was er nicht weiß.“ (96:1-5) . Diese Offenbarung war der Beginn seiner Prophetenschaft, während der er die Religion des Islam verkündete. Solche ihm im Laufe von 22 Jahren immer wieder zuteil gewordenen Offenbarungen fügten sich zum Koran zusammen und begleiteten die im Wachsen befindliche junge Gemeinde. Eineinhalb Jahre nach dem Auszug der muslimischen Gemeinde nach Medina, zu der sie sich angesichts der Verfolgung in Mekka gezwungen sah, verkündete der Prophet eine neue Offenbarung, die da besagte: „O ihr Gläubigen! Das Fasten ist euch vorgeschrieben worden, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben wurde.“ (2:183). Somit wurde das Fasten als dritte der fünf Säulen des Islam zum festen Bestandteil des Lebens der Muslime. Desweiteren wird in dem Vers darauf Bezug genommen, dass das Fasten bereits im Alten und Neuen Testament als eine Form des Gottesdienstes und der Buße vor Gott Erwähnung fand. Der Ablauf und die Regeln des islamischen Fastens wurden im Koran und der Praxis des Propheten (arabisch: Sunna) definiert. Der Monat Ramadan, in dem ja in der laylat al-qadr, in der Nacht der Bestimmung,  die Erstoffenbarung des Koran stattgefunden hatte, wurde im Koran als der vorgeschriebene Zeitraum zum Fasten bestimmt. Seitdem fasten alle Muslime weltweit so, wie es Mohammed, seine Familie und seine Gefährten vor 1400 Jahren schon taten. Der Ramadan wird von den Muslimen stets mit Freude erwartet und als ein Neuanfang betrachtet, der dem Menschen immer wieder eine neue  Möglichkeit bietet, an Leib und Seele zu genesen und die Nähe zu Gott wiederzufinden.

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Von den Tiefen des islamischen Rechts

am Samstag, 25 September 2010. Gepostet in Islam, Islamisches Recht

16.8.2009 von Hakan Turan

Fast jeder muslimische Haushalt hat an irgendeiner besonderen Stelle in der Wohnung ein Buch stehen, das man Ilmihal (frei übersetzt: „Wissen(schaft) von der Situation“ oder Katechismus) nennt. Ein Ilmihal ist ein praktisches Handbuch, das in Kapiteln und oft in durchnummerierte Paragraphen gegliedert ist. In ihm kann man z. B. die Glaubensgrundlagen oder detaillierte Beschreibungen islamischer Praktiken nachlesen, z. B. des rituellen Gebets oder des Fastens. Manche Ilmihals umfassen darüber hinaus Kapitel zu fast allen Lebensbereichen, während andere sich auf einzelne Themen beschränken. Zu den Klassikern aus letzterem Bereich im türkischen Buchregal gehört ohne Zweifel das verbreitete „Namaz Hocası“ (zu deutsch: Gebetslehrer) von Yusuf Tavaslı, das eine für alle Alters- und Bildungsgruppen verständliche Einführung in die Praxis des rituellen Gebets, in die Regeln des Fastens im Ramadan usw. enthält und neben einer Reihe didaktischer Abschnitte auch aufzählende Passagen im Stil eines Ilmihals aufweist – so z. B. wenn aufgelistet ist, welche Handlungen während dem Fastentag im Ramadan das Fasten ungültig machen und welche nicht. Hierbei werden Begriffe des fiqh, d. h. der klassischen islamischen Rechtswissenschaft verwendet, z. B. auf Türisch „Vacip“ oder „Farz“ für Gebotenes, „Haram“ für Verbotenes, „Sünnet“ für empfohlene Praktiken des Propheten Muhammad etc.

Was haben aber Fasten und Beten bitte mit Rechtssprechung zu tun? Ganz einfach:  Nach einer Unterteilung in der klassischen islamischen Rechtswissenschaft – namentlich al-fiqh (türksich: fıkıh) – die sich in den ersten Jahrhunderten des Islams entwickelt hat, kann die gesamte Sphäre der durch Koran und Sunna vermittelten Normen in verschiedene Bereiche eingeteilt werden. Zu den zentralen Bereichen gehören dabei der der ‘Ibadat (auf Gott bezogene Handlungen, also Gottesdienste) und der der Mu’amalat (Handlungen im Verhältnis zur Gesellschaft). In der islamischen Gelehrsamkeit werden die Gottesdienste also als ein Teil eines umfassenden islamischen Rechts aufgefasst. In den allermeisten Fällen meinen Muslime also nicht den Wortlaut von Koran und Hadithen, wenn sie von islamischen Geboten, Verboten, Gesetzen etc. sprechen, sondern Ergebnisse einer bestimmten Tradition innerhalb der Rechtswissenschaft al-fiqh, z. B. die Positionen der hanafitischen Rechtsschule, die unter den Türken weite Verbreitung hat. Diese Wissenschaft liefert Gebote und Verbote in erster Linie auf Basis der Primärquellen Koran und Sunna.

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