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Aufwertung der nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei

am Montag, 16 August 2010. Geschrieben in Christentum, Menschenrechte, Türkei

Vom 23.5.2010

Im Folgenden veröffentliche ich meine Übersetzung eines Rundschreibens des türkischen Premierministers Erdoğan der konservativen, aber doch auch oft progressiven AKP-Regierung, das am 13. Mai 2010 im türkischen Amtsblatt Resmî Gazete (unter “genelge” zu finden) erschienen ist.

Von höchster amtlicher Stelle werden hier Benachteiligungen der nichtmuslimischen - d. h. christlichen und jüdischen - Minderheiten eingeräumt und deren umgehende Behebung gefordert. Es geht Erdoğan dabei sowohl um den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, als auch um das Zugehörigkeitsgefühl der Minderheiten zur Türkei. Die Probleme würden in erster Linie aus Nachlässigkeiten bei der Umsetzung der gesetzlichen Beschlüsse resultieren.

Jedoch werden hier auch tiefer liegende Probleme benannt, was ich für besonders bemerkenswert halte. Nach eienr Auflistung der praktischen Schwierigkeiten, mit denen Minderheiten konfrontiert sind, ist überraschenderweise auch die Rede von Sendungen in den Medien, die sich anschicken Hass und Feindschaft gegen die nicht-muslimischen Minderheiten zu befördern. Rechtliche Schritte sollen dagegen unternommen werden.

Obwohl sich Erdoğan manchmal grobe diplomatische Fauxpas leistet, wie als er zwei Monate vor dem Rundschreiben mit einer Ausweisung der illgalen armenischen Arbeiter drohte, überraschen er und sein Kabinett mindestens so häufig mit einer äußerst progressiven und weltoffenen Politik. Von einem geradlinigen Fortschritt kann man wohl noch nicht sprechen, sicherlich jedoch von einer klaren Fortschrittsorientierung.

Meines Wissens ist die bisweilen anzutreffende Diffamierung der nicht-muslimischen Minderheiten in den türkischen Medien noch nie so klar und eindeutig von offizieller türkischer Seite benannt worden wie hier, geschweige denn, dass rechtliche Maßnahmen dagegen gefordert wurden. Nun bleibt zu hoffen, dass dieses Thema in Zukunft weiter verfolgt wird. Bei dem bemerkenswerten außenpolitischen Aufstieg und Engagement der Türkei in den letzten Jahre würde ihr nun nichts besser stehen als eine konsequente Weiterführung der Integrations- und Gleichstellungspolitik im Inneren.

Jedoch muss man, wenn man das Rundschreiben ernst nimmt, kritisch anmerken, dass juristische Schritte gegen “Sendungen”, die zu “Hass und Feindschaft” anstacheln, das Problem meist nicht lösen, sondern eher noch verschärfen. Denn zum einen lösen Verbote das eigentliche Problem des Hasses nicht, das sich aus Angst, Unwissen und mangelndem Differenzierungswillen speist. Zum anderen fördert dies das Misstrauen der mit Zensur belegten Kreise in die Kompetenz des Staates. Letzterer kapituliere vor den Minderheiten, die doch vor aller Augen das Land unterwanderten, heißt es dann oft. Schließlich macht man mit übereilten Verboten und strafrechtlichen Ahndungen selbst aus den stumpfsinnigsten minderheitenfeindlichen Akteuren Märtyrer der Meinungsfreiheit. Zu oft hat diese unbeabsichtigte Schaffung von Helden nachhaltigere Wirkungen als das Verbot selbst.

Will man also nicht nur an der Oberfläche kratzen, dann sollten Verbote nur das äußerste Mittel sein. Dem Reiz einer schnellen Effekthascherei muss man entgehen, wenn man nicht den für Fanatismus anfälligen Kreisen unnötig Karten zuspielen möchte. Andererseits bleibt abzuwarten, ob es überhaupt je zu einem Gerichtsverfahren kommen wird.

Die genannten Argumente lassen sich - trotz Unterschieden - in vielen Punkten auch auf das Verhältnis der Deutschen zur  muslimischen Minderheit in Deutschland übertragen: Fremden- bzw. Moslemfeindlichkeit muss in manchen wenigen Fällen ganz klar juristisch geahndet werden. Aber eine pauschale Kriminalisierung von öffentlichen Angriffen und Beleidigungen einer Minderheit oder ihrer zentralen Symbole würde in vielen Fällen langfristig das genaue Gegenteil des Beabsichtigten hervorrufen.

Es gibt sicher bessere Wege Extremismen zu bekämpfen - so haben Kirchenvertreter beider Konfessionen in Nordrhein-Westfalen der tendenziell rechtsextremen politischen Bewegung Pro NRW, die mit der religiös verbrämten Parole “Abendland in Christenhand” Stimmung gegen die Muslime in Deutschland machte, eine klare Absage erteilt. Sie sprachen sich für einen „respektvollen Umgang mit Fremden und einem gleichberechtigten Leben von Muslimen in unserer Gesellschaft“ aus und forderten die Kirchengemeinden dazu auf sich an Aktionen gegen Pro NRW zu beteiligen. Das ist ein klares und erfreuliches Zeichen. Die türkischen Antworten auf die Minderheitenfeindlichkeit in der Türkei sollten dies nicht unterbieten. Das Rundschreiben von höchster amtlicher Stelle zeigt mit seiner Parteinahme, wie so etwas aussehen könnte.

Andererseits darf man sich aber auch nicht zu vornehm sein sich eingehender mit den militanten und potenziell faschistoiden Strömungen in der eigenen Gesellschaft und ihren Ideologien zu befassen. Denn immer stützen sich diese in irgendeiner Form auf berechtigte Ängste und Anliegen in der Bevölkerung. Es ist verheerend, wenn der einfache Bürger sich von den Fanatikern besser vertreten fühlt als von den “politisch korrekten” Mehrheitspolitikern.

Darum plädiere ich dafür, dass man auch die religiösen und nationalistischen Extreme erst versucht zu verstehen, ehe man sie auf eine womöglich kontraproduktive Weise bekämpft und dabei das genaue Gegenteil des Gewünschten erreicht. Auch kann man nur so die Vorurteile und Argumentationsstrukturen identifizieren, die in den inneren Kreisen der Extremen als Legitimation für die Diffamierung der anderen benutzt werden. Hier muss dann Aufklärungsarbeit ansetzen, an der sich Vertreter der Minderheiten als Vermittler aktiv beteiligen müssen.

Eine vergleichbare Aufklärungsarbeit nahm sich übrigens Erdoğan kurz nach der Veröffentlichung des Rundschreibens vor. Mit seinen Ministern reiste er nach Griechenland, nicht zuletzt um ein Abkommen mit der griechischen Regierung zu unterzeichnen, das unter anderem vorsieht, dass in den jeweils eigenen Schulbüchern Darstellungen, die das andere Land zum Feindbild erheben, systematisch aufgesucht und korrigiert werden sollen.

Ein tiefgreifender Wandel in der Mentalität lässt sich nicht verordnen - er braucht zahlreiche Mitstreiter aus allen Kreisen, die an einem Strang ziehen, zudem viel Zeit und Geduld und eine extrem hohe Frustrationstoleranz im Umgang mit Unbelehrbaren und Argumentationsresistenten auf beiden Seiten. Wie gesagt: Wer sich zu vornehm ist all dies aufzubringen, wird nur an der Oberfläche kratzen und sich wundern, warum das erledigt geglaubte Übel in immer ausgefeilteren und entschlosseneren Varianten wieder auf die Tagesordnung kommt.

So, das war jetzt genug Vorgeplänkel, hier ist nun meine Übersetzung des Rundschreibens:

“Im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes unseres Grundgesetzes besitzen diejenigen türkischen Bürger unseres Landes, die den nicht-muslimischen Minderheiten angehören, so wie alle Bürger der Türkischen Republik die Möglichkeit ihre eigene Identität und Kultur auszuleben und weiterzuvermitteln - neben ihrer selbstverständlichen Zugehörigkeit zur nationalen Kultur und Identität.

Es ist nicht nur aufgrund der Gesetzeslage von besonderer Wichtigkeit unseren genannten Bürgern bei ihren Angelegenheiten mit dem Staat und bei den zugehörigen Formalitäten keine Erschwernisse zu bereiten und ihre Rechte in vollem Umfang zu achten, sondern auch um ihnen das Gefühl zu vermitteln, dass sie ein Teil unseres Staates und der türkischen Nation sind.

Es ist festzustellen, dass trotz den Regelungen, die die nicht-muslimischen Minderheiten in unserem Land betreffen und die im Rahmen der Demokratisierungsbestrebungen in den letzten Jahren getroffen wurden, die diesbezüglichen Probleme aus einigen die Umsetzung betreffenden Gründen nicht vollständig beseitigt wurden.

Darum ist es erforderlich bei allen Verfahren, die die nicht-muslimischen Minderheiten betreffen, im oben dargestellten Geiste zu handeln - das betrifft beispielsweise:

* den sorgfältigen Umgang beim Schutz und bei der Pflege von nicht-muslimischen Friedhöfen, deren Kontrolle den Stadtverwaltungen zugewiesen wurde

*  die genaue Umsetzung der gerichtlichen Beschlüsse zugunsten der Stiftungen der nicht-muslimischen Gemeinden seitens der Grundbuchämter

* die Vermeidung von Benachteiligungen bei Vorgängen, die Entschädigungsgelder betreffen die ihrem Status angemessene Positionierung von Oberhäuptern nicht-muslimischer Gemeinden, die Bürger der Türkischen Republik sind, in diplomatischen Zeremoniellen

* das sofortige Ergreifen der nötigen gesetzlichen Maßnahmen gegen Sendungen, die gegen nicht-muslimische Gemeinden gerichtet sind und zu Hass und Feindschaft anstacheln.

In diesem Rahmen bitte ich - zur vollständigen Beseitigung aller Probleme, die diesbezüglich bei der Umsetzung auftreten können, -  alle betroffenen Organisationen und Institutionen hinsichtlich der erforderten Sensibilität inständig um ihre Kenntnisnahme und die Einleitung der notwendigen Schritte.

Recep Tayyip Erdoğan
Ministerpräsident”

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Kommentare (1)

  • Hakan Turan
    Hakan Turan
    05 Oktober 2010 at 16:01 | #

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