Necla Kelek kritisch gelesen: Eine Seite aus "Die fremde Braut"
am Mittwoch, 09 März 2011. Geschrieben in Geschlechter, Islamkritik, Islamisches Recht, Koran
Nach der Einführung in meine Beschäftigung mit Necla Kelek möchte ich hier auf die Qualität der Koranzitate von Kelek in "Die fremde Braut" (1. Auflage, 2005) eingehen. Da die von ihr angesprochenen Themen äußerst brisant sind, will ich die Gelegenheit jedoch auch nutzen, um mich zu ihrem Inhalt zu äußern. Schließlich will ich es mir nicht zu einfach mit Necla Kelek machen.
Hier geht es mir dennoch primär um die Frage: Wie präzise arbeitet Kelek mit der wichtigsten und am einfachsten zugänglichen Quelle des Islams, nämlich dem Koran? Diese Frage ist deswegen interessant, weil die Bearbeitung der inhaltlichen Fragen deutlich komplexer ist, als das Zitieren von Koranversen. Die Beantwortung dieser einfachen technischen Frage kann uns womöglich etwas über die Qualität ihres Umgangs mit den schwierigeren Themen sagen.
Im Folgenden greife ich aus dem Unterabschnitt "Die Sklavin des Mannes" von "Die fremde Braut" die Seite 165 heraus (1. Auflage, 2005). Auf der besagten Seite finden sich nach meinem Eindruck einige groteske Fehler beim Versuch den Koran zu zitieren und zu interpretieren.
Sure- und Versnummern
Zum einen stimmen von fünf Koranzitaten auf der Seite 164 bei vieren die Sure- und Versnummern nicht mit denen der Verse in der der gängigen kufischen Zählung überein. Nun gibt es in manchen in Deutschland heute seltener verwendeten Koranfassungen durchaus Abweichungen von der kufischen Zählung - jedoch wäre hier ein Hinweis notwendig, wenn nicht die am meisten verbreitete Zählung verwendet werden soll. Sonst endet schon der erste Versuch Keleks Angaben zu überprüfen in Ratlosigkeit.
Auch bleibt auf den ersten Blick unklar, welche Koranübersetzung Kelek ihren Zitaten zugrunde legt - vom philologischen Standpunkt sind diese jedenfalls ausgesprochen problematisch. Auch in ihrem Quellenverzeichnis ist keine Koranübersetzung angegeben. Vermutlich handelt es sich um die Übersetzung von Ludwig Ullmann. Dem kritischen Leser kann meines Erachtens eine solche Blindzitation nicht zugemutet werden. Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Necla Kelek diese Zitate einfach aus einem anderen Buch abgeschrieben hat:
Unerklärliche Verszusätze 1 - Hat die Ehefrau hörig zu sein?
Wir finden bei Kelek folgende Übersetzung eines Koranverses vor, der in den aktuellen Debatten häufig als Hinweis darauf verstanden wird, dass die Frau dem Mann sexuell gehorsam sein soll. Dieser Aspekt ist es, der diesen Vers für Kelek interessant macht.
"Die Weiber sind euer Acker, geht auf euren Acker, wie und wann ihr wollt, weiht aber Allah zuvor eure Seele (durch Gebet, Almosen oder gutes Werk). Er erwartet natürlich, dass der Boden seines Ackers gut ist und dieser Früchte hervorbringt." (nach Kelek: Sure 2, Vers 224; nach kufischer Zählung: Vers 223)
Zum Formalen: Der fett gedruckte Satz wird bei Kelek ausdrücklich als Teil des Verses zitiert. Ein solcher Teil existiert jedoch nicht. Auch ist nicht davon auszugehen, dass es irgendeine Koranübersetzung gibt, in der ein solcher Satz steht. Vermutlich hat Kelek beim Übernehmen des Verses einen versfremden, erklärenden Teil des Originaltextes versehentlich für einen Teil des Verses gehalten.
Zum Inhalt: Eine nähere Analyse des Originalwortlautes des Verses und der Diskussion in der klassischen Koranexegese zeigt, dass die Übersetzung "wann und wo ihr wollt" interpretativ erzwungen und die Auslegung auf sexuellen Gehorsam hin keineswegs im Vers angelegt oder gar zwingend ist. Denn der Fokus des Verses liegt auf der Art des Verkehrs, und nicht auf der angeblich ständig geforderten Verfügbarkeit der Frau. In der philologisch exakteren Übersetzung von Rudi Paret heißt es: "Eure Frauen sind euch ein Saatfeld [also nicht: euer Saatfeld - HT]. Geht zu eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt." Hier ist weniger von der interpretativ eingeschleusten ständigen Verfügbarkeit der Frau zu spüren.
Der vom Koranexegeten Hamdi Yazir angegebenen Überlieferung zufolge wurde dieser Vers geoffenbart um die Ansicht zu widerlegen, dass gewisse Stellungen beim Geschlechtsverkehr die Geburt schielender Kinder zur Folge hätten (Hak dini Kur'an dili - Band 2, S. 100). In diesem Kontext wurde der Hinweis auf den fruchtbaren Acker von den Koranexegeten oft dahingehend verstanden, dass ein Analverkehr verboten sei, dass aber ansonsten keine Einschränkungen von Stellungen vorgesehen seien.
Zum befremdlich anmutenden Vergleich mit dem Acker bzw. Saatfeld wäre noch zu ergänzen, dass dieser in der Wüste als Quell von Leben einen positiveren Beiklang als im Deutschen hat und von der Wirkung her auch schon mit der Oase verglichen wurde.
Kelek zitiert als zusätzlichen Beleg für die Pflicht der Frau "ihm [dem Mann] jederzeit zur Befriedigung seiner Triebe zur Verfügung zu stehen" Vers 51 (nach Kelek: 52) von Sure 33. Thema des Verses ist entgegen der Dekontextualisierung Keleks ausdrücklich nur das Intimleben des Propheten Mohammed mit seinen zeitweilig an die zehn reichenden Ehefrauen. Nach einhelliger Meinung in der klassischen Koranexegese spricht dieser Vers also nicht die muslimische Männerschaft an und ist daher nicht universalisierbar und somit auch für Keleks Zwecke unbrauchbar. Kelek weiß dies nicht, oder übergeht dies. Auch ist das Thema nicht eine gebotene sexuelle Verfügbarkeit, sondern die Erlaubnis, dass der Prophet auch zu jenen seiner Frauen wieder einen intimen Kontakt aufbauen durfte, von denen er sich eine Weile ferngehalten hatte. Der Vers verweist in diesem Kontext explizit darauf hin, dass die Regelung dazu dienen soll, dass seine Frauen "frohen Mutes und nicht traurig" (Rudi Paret) sein sollen. Die Befriedigung von Trieben ist also nicht das eigentliche Thema dieses Verses. Außerdem ist in der von Kelek zitierten Übersetzung statt vom "frohen Mute" vom "frischen Auge" die Rede, was von einer Unkenntnis der zugrunde liegenden arabischen Redewendung, die hier wörtlich übersetzt wurde, zeugt.
Inhaltlicher Zusatz: Nun könnte man zurecht fragen, warum z. B. im "Ackervers" 2:223 der Wille der Frauen im Vers nicht explizit erwähnt wird. Zum einen spricht der Koran historisch in einen patriarchalen Kontext, in dem in der Regel die Männer als Entscheidungs- und Verantwortungsträger selbstverständlicherweis die ersten Adressaten waren. Dies bedeutet aber weder, dass das Wesen des Islams auf diesen patriarchalen Kontext beschränkt werden kann, noch dass der Koran gar nicht auf die emotionalen Bedürfnisse und Wünsche der Frau eingegangen wäre. Im Gegenteil. In der selben Sure heißt es nämlich wiederum im sexuellen Kontext:
"Es ist euch erlaubt, zur Fastenzeit bei Nacht mit euren Frauen [sexuellen] Umgang zu pflegen. Sie sind für euch, und ihr für sie (wie) eine Bekleidung..." (Sure 2, Vers 187)
Das ist das klare Votum des Korans zur Frage danach, wer für wessen Befriedigung aufzukommen hat. Alle anderen Quellen und Interpretationen sollten an diesem Vers gemessen werden.
Aber gibt es nun neben dem fehlerhaften Zitat Keleks aus einer unzureichenden Koranübersetzung gar nichts mehr zu diesem Thema zu sagen? Doch, das gibt es - denn im klassischen islamischen Recht, das nicht identisch mit dem Koran ist, wurde der Frau eben doch unter Wahrung der Verhältnisse sexueller Gehorsam gegenüber dem Mann auferlegt, jedoch eher unter Berufung auf außerkoranische Überlieferungen, denn auf den genannten Vers. Jene - dem Koran nachgeordneten und durchaus anzweifelbaren - Überlieferungen wurden von den Gelehrten trotz des implizierten Gleichheitsgrundsatzes in 2:187 (siehe oben) stets einseitig zugunsten des Mannes ausgelegt, was sich heute noch in klassisch-islamischen Rechtshandbüchern niederschlägt.
Dahinter steckte neben einer möglichen Bevorzugung von Männerinteressen durch die Rechtsgelehrten sicherlich auch die Absicht die Ehemänner vom Fremdgehen abzuhalten. Zu ergänzen wäre ferner, dass man im klassischen islamischen Recht auch Hinweise darauf findet, dass auch der Mann den sexuellen Wünschen der Frau entsprechen solle. Fehlende sexuelle Befriedigung der Frau durch den Mann wurde von vielen Gelehrten als legitimer Grund für eine Scheidung der Frau verstanden. Jedoch sind die Formulierungen im klassischen islamischen Recht zu den sexuellen Pflichten des Mannes - wen wundert's - weniger deutlich als zu den Pflichten der Frau. Gewiss hängt das auch mit der männlichen Dominanz in den klassischen islamischen Wissenschaften zusammen.
Dennoch muss man feststellen, dass sich die durchaus problematische und klärungsbedürftige Thematik eines auf die Frau fokussierten sexuellen Gehorsamsgebots im patriarchalen historischen Kontext durchgesetzt hat und heute gewiss mehr Leid als Nutzen mit sich bringt. Daran hat die islamische Überlieferung und die darauf aufgebaute Rechtstradition sicherlich einen Anteil.
Jedoch fehlen den oben diskutierten Koranversen, die eine unvergleich höhere Authentizität und Autorität als die anderen Quellen besitzen, klare Hinweise in diese Richtung. Eben diese Verse sind nun ohne Zweifel die bessere Grundlage für ein klassisch begründetes, aber reformorientiertes Islamverständnis. Auch wenn man die Überlieferung nicht zurückweist, so kann sie dann doch im Lichte gerade von 2:187 gelesen und gegebenenfalls "entschärft" werden.
Wenn also Kelek und andere Autoren die Thematik des sexuellen Gehorsams kritisieren wollen, dann sollten sie dies nicht durch eine gezielte Anreicherung von an sich neutralen Koranversen bewerkstelligen, sondern sich den eigentlichen Quellen dieser Thematik und den lösungsorientierten Interpretationsansätzen widmen. Eine reformorientierte islamische Haltung zum Thema wird die gegenseitige Liebe und Fürsorge der Ehepartner im Sinne von 2:187 in den Vordergrund stellen und einen einseitigen rechtlichen Verpflichtungscharakter zu Ungunsten der Frau relativieren und zu überwinden trachten. Schließlich heißt es in 30:21 ja auch:
"Und er hat bewirkt, dass ihr einander in Liebe und Erbarmen zugetan sein" (Paret).
Unerklärlicher Verszusatz 2 - Zählt die Zeugenschaft der Frau weniger als die des Mannes?
Das Phänomen unerklärlicher Verszusätze findet man wenige Zeilen weiter bei folgendem Zitat von Kelek:
"... nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen, zu Zeugen, aber niemals statt zwei Männern vier Frauen. Ein Mann muss immer dabei sein." (nach Kelek: Sure 2, Vers 283; nach kufischer Zählung Vers 282)
Zum Formalen: Auch in diesem Zitat ist gibt es einen Zusatz, der hier fett gedruckt ist. Dieser Teil ist wiederum kein Bestandteil des Verses und wurde vermutlich von der Autorin beim Abschreiben aus einer entsprechenden Quelle versehentlich für einen Teil des Verses gehalten. Wie im obigen Zitat findet dadurch eine inhaltliche Fokussierung statt. Außerdem fehlt der Einstieg in den Vers, der sich hier eindeutig nur auf die Zeugenschaft bei wirtschaftlichen Transaktionen bezieht. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass der Vers die Zeugenschaft der Frau generell als minderwertig darstellt. Interpretationen des klassischen islamischen Rechts, die die Aussage des Verses zum Nachteil der Frau verschärfen, werden so auf äußerst plumpe Weise durch Kürzen und Erweitern in den Vers eingebaut. Wenn Kelek das klassische islamische Recht kritisieren will, dann soll sie das tun. Wenn sie den Koran kritisieren will, dann soll sie das auch tun. Es ist jedoch unredlich Koranversen gezielt bestimmte und durchaus bestreitbare Interpretationen unterzuschieben. Ob Kelek den Unterschied zwischen Koran und islamischen Recht überhaupt wirklich nachvollzogen hat? Jedenfalls scheint es mir undenkbar, dass einer echten Islamexpertin gleich mehrfach auf einer einzigen Seite derartige Fehler unterlaufen können, auch wenn es sich dabei "nur" um die erste Auflage eines Buches handelt.
Zum Inhalt: Lässt man Keleks fingierten Zusatz weg, bleibt nur noch der Ratschlag übrig bei der Bezeugung wirtschaftlicher Transaktionen einen Mann durch zwei Frauen zu ersetzen, damit die eine der anderen zur Hilfe kommen könne, wenn sie den Vertragsinhalt vergessen sollte. Ein Blick auf den historischen Kontext zeigt: Frauen waren zum Offenbarungszeitpunkt des Korans generell weniger kompetent in Handelsfragen. Diese historische Randbedinung wird im Vers berücksichtigt. Eine solche reformorientierte Interpretation findet man heute nicht nur bei den modernistischen, sondern auch zahlreichen konservativen Autoren (vgl. Abdullah Takıms Hinweis auf das Ergebnis einer Theologentagung der türkischen Religionsbehörde im Jahr 2002 in: Islamische Tradition und neue Ansätze in Süleyman Ateş's "Zeitgenössischem Korankommentar", S. 343 f.).
Auch das klassische islamische Recht erlaubt prinzipiell eine Änderung eines Rechtsurteils (al-hukm), wenn die Ursache des Urteils ('illat al-hukm) eindeutig nicht gegeben ist. Wo der Frau im Allgemeinen die selbe Bildung wie dem Mann unterstellt werden kann, entfällt nach dieser Auslegung die Ungleichbehandlung im entsprechenden Zeugenschaftsrecht. Zumindest vom koranischen Standpunkt her gibt es also kein Hindernis für die gleichberechtigende Auslegung, da der genannte Vers als Ursache des ungleichen Zeugenschaftsrechts die Möglichkeit des Vergessens angibt, was unmittelbar auf die Bildungssituation der damaligen Frauen bezogen werden kann. Eine ausführliche Diskussion dieser Thematik wird an anderer Stelle erfolgen.
Abschlussthese: Necla Kelek verbreitet fundierte Islamunkenntnisse
Ich habe hier die Seite 165 von Necla Keleks "Die fremde Braut" analysiert und auf einige grundsätzliche Probleme hingewiesen. Zahlreiche weitere problematische Aspekte auf S. 165 habe ich aus Zeitgründen außer Acht gelassen. Nahezu zu jedem Satz müsste man einen klärenden Aufsatz schreiben, wenn man der Thematik gerecht werden wollte. Keleks Umgang mit Koranzitaten ist erschreckend unprofessionell und gespickt mit Fehlern. Ich deute die fingierten Verszusätze als Leichtsinnsfehler beim Abschreiben von Sekundärquellen. Ich weiß nicht, ob diese Fehler, die in der ersten Auflage auftraten, in den nächsten Auflagen erkannt und korrigiert wurden.
Die Frage, die dadurch aufgeworfen wird, liegt auf der Hand: Wie soll man den inhaltlichen Islamkenntnissen von Necla Kelek vertrauen, wenn sie schon bei den viel einfacheren Abschreibefragen derart fehleranfällig ist? Auf einige inhaltliche Probleme von Seite 165 bin ich hier auch eingegangen, z. B. wenn Kelek Verse, die allein an Mohammed gerichtet sind, auf alle muslimischen Männer bezieht oder diesen thematisch nicht vorgegebene Untertöne unterschiebt. Oder wenn sie problematische Interpretationen im klassischen islamischen Recht in neutrale Koranverse hineinliest. Um all dies richtig zu machen, muss man kein Islamwissenschaftler sein. Ein gewissenhaftes Studium einiger Grundlagenwerke auf Deutsch oder Türkisch ist ausreichend.
Ich glaube im Übrigen nicht, dass ich die Bedeutung von Keleks falschen Koranzitaten übertreibe. Wer will kann per Google die Falschzitate von Kelek eingeben und sich davon überzeugen, in wievielen Foren diese blind verwendet worden sind. Alles spricht dafür, dass die Teilnehmer der besagten Foren von Kelek abgeschrieben haben, sofern sie sich nicht alle gemeinsam an einer dritten Quelle bedient haben.
Die Themen, die Kelek anspricht, sind durchaus berechtigt und ich teile ihr Interesse daran nach Lösungen zu suchen, die mit unserem modernen Rechtsverständnis und Gerechtigkeitsgefühl verträglich sind. Für diese Probleme gibt es heute zahlreiche gute Analysen und Lösungen aus der Feder kompetenter Islamkenner, Islamwissenschaftler und Theologen - Necla Keleks Beiträge, die von suggestiver Rhetorik überquellen, aber inhaltlich dünn und in jedem Satz vorhersehbar sind, gehören mit Sicherheit noch nicht dazu.
Für Hinweise und Korrekturen zur gesamten Thematik, einschließlich meiner Abschlussthese, bin ich sehr dankbar.
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Kommentare (4)
Es scheint durchaus der Fall zu sein, dass Frau Kelek aus dem Buch "Nehmt den Männern den Koran" "zitiert" hat. Als Sozialwissenschaftlerin dürfte sie aber mit Sicherheit ein Seminar zum Thema "Wissenschaftliches Arbeiten" besucht haben, ansonsten wäre bei diesen formalen Kopierfehlern kein Abschluss ihres Studiums zustande gekommen. Nun ja, oder sie hat gar einen Ghostwriter gehabt...
Das hat mich an diese Situation erinnert: Im Koran steht "Nahet nicht dem Gebet" (4:43) - darauf schreibt dann jemand Buch, in dem er wissenschaftlich(!) behauptet, dass der Koran das Beten verboten hat. Ich glaube, Ideologie ist passendes Wort für so etwas. Auf der anderen Seite: Es fehlt unter Muslimen Koranwissen, Wissen darüber, wie man den Koran lesen, verstehen und praktizieren soll. So entsteht Fassungslosigkeit und die Unwissenden wissen nicht, was sie damit machen sollen.
"Es fehlt Wissen darüber,wie man den Koran lesen,verstehen und praktizieren soll"???????
Für wen wurde dieses Buch denn geschaffen,wenn nicht jeder Gläubige oder auch nur Interessierte damit umgehen kann????
Ich denke,dass Menschen,die für ihre Lebenspraxis Orientierung im Koran suchen müssen, diesen bereits gründlich missverstehen.
Ein Heiliges Buch kann Orientierung für meine Haltung dem Leben, der Schöpfung, meinen Mitmenschen gegenüber bieten,meine Inspirations- und Kraftquelle sein.
Wenn ich es benutze, um keine eigenen Entscheidungen für meine gegenwärtige Lebenspraxis treffen zu müssen, oder sogar glaube,ich müsse auf solche verzichten, dann ist dies in meinen Augen der größte Missbrauch,den man einer Heiligen Schrift antun kann.
Genau das beklagt Necla Kelec in ihrem Buch.Und es kommt wahrhaftig nicht darauf an,wie sie dabei mit Zitaten und Nummerierungen umgegangen ist.Sie händelt den Koran ja nicht mit den Augen einer Linguistin oder Exegetin,sondern mit den gleichen Augen,mit denen jedermann den Koran aufschlagen kann und darin das findet,was ihm zu finden wichtig ist.